Ganz schön spannend!
Die Sache mit den Fotorechten ist gar nicht so easy. Da gibt es zum Einen das Hausrecht, also den Verantwortlichen für den Veranstaltungsort, der das Fotografieren verbieten dürfte und zum Anderen das Persönlichkeitsrecht oder Recht am eigenen Bild. Als ob das nicht reicht, sind auch die Veranstalter, also Tourmanagement, Kulturmanagement etc. diejenigen, die Auflagen für Fotografen vorgeben oder gar nur ausgewählte Fotografen zulassen. Bei den grossen Gigs darf z.T. nur während der ersten 3 Songs fotografiert werden oder das Limit ist noch enger.
Die rechtlichen Bestimmungen und deren Auslegungen sind dabei von einigen Variablen abhängig und werden zudem unterschiedlich ausgelegt. Deswegen kann ich das Thema hier auch nur so “schwammig” aufgreifen und empfehlen sich frühzeitig direkt beim Veranstalter zu erkundigen und sich bei erfahrenen Konzertfotografen und im Netz darüber zu informieren.
Für mich war es das erste Mal, formlos bei einem der grössten Schweizer Kulturclubs anzufragen und – es hat geklappt!
Die nächsten Bilder gibt es also in Kürze! #happy